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BAFA-Sanktionen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

20. Juli 2026·7 Min. Lesezeit

BAFA-Sanktionen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Unternehmen in Deutschland müssen seit Februar 2022 zwei zentrale EU-Verordnungen beachten: VO (EU) 269/2014 friert Gelder gelisteter Personen und Organisationen ein, VO (EU) 833/2014 verbietet sektorale Geschäfte. Stand Juli 2026 sind rund 5.900 Sanktionsziele und 632 Schiffe gelistet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar. Jedes Unternehmen muss vor jedem Geschäftsabschluss prüfen – unabhängig von der Größe.

Welche rechtlichen Grundlagen schaffen die BAFA-Zuständigkeit?

Das BAFA ist die deutsche Durchsetzungsbehörde für EU-Sanktionen. Die Rechtsgrundlage bilden zwei zentrale EU-Verordnungen, die seit 2014 bestehen und seither 20-mal erweitert wurden.

VO (EU) 269/2014 regelt personenbezogene Maßnahmen. Artikel 2 Absatz 1 schreibt das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor; Artikel 2 Absatz 2 verbietet die Bereitstellung solcher Mittel an gelistete Personen oder Organisationen[5]. Die Liste der sanktionierten Ziele steht in Anhang I der Verordnung. Wer auf dieser Liste steht, darf keine Zahlungen empfangen, keine Verträge abschließen und keine Dienstleistungen in Anspruch nehmen – es sei denn, eine Ausnahmegenehmigung liegt vor.

VO (EU) 833/2014 enthält sektorale Maßnahmen: Ein- und Ausfuhrverbote, Finanz- und Dienstleistungsbeschränkungen, Hafen- und Schiffsregeln sowie die Ölpreisobergrenze[6]. Die Verordnung gilt unmittelbar für alle natürlichen und juristischen Personen in der EU. Das bedeutet: Kein deutsches Unternehmen kann sich auf Unwissenheit berufen. Die Verordnung ist bindendes Recht, ohne dass ein nationales Umsetzungsgesetz erforderlich wäre.

Das BAFA prüft konkrete Ausfuhrvorhaben, erteilt Genehmigungen für Ausnahmen und überwacht die Einhaltung. Bei Verstößen leitet das BAFA die Fälle an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) weiter, die seit 2022 nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) ermittelt. Die ZfS darf personenbezogene Daten verarbeiten, Vermögen identifizieren und sicherstellen[3].

Wie viele Sanktionsziele und Schiffe sind aktuell gelistet?

Stand Juni 2026 umfasst die EU Consolidated Financial Sanctions List rund 5.900 Sanktionsziele, darunter 4.348 Personen und 1.545 Organisationen[1]. Diese Zahlen ändern sich wöchentlich. Das 20. Sanktionspaket vom 23. April 2026 erweiterte die Liste um 117 Einträge: 37 Personen und 80 Organisationen. Hinzu kamen Transaktionsverbote gegen 20 weitere russische Banken und die Häfen Murmansk und Tuapse[4].

Hinzu kommen 632 Schiffe, die als sogenannte Schattenflotte gelistet sind[7]. Diese Schiffe umgehen Sanktionen, indem sie Flaggen wechseln, Eignerschaften verschleiern oder Sicherheits-, Umwelt- und Versicherungsvorschriften unterlaufen. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) definierte die „dark fleet" in Resolution A.1192(33) vom 6. Dezember 2023 als Schiffe, die illegale Operationen zur Sanktionsumgehung durchführen[8]. Für diese Schiffe gelten nach Artikel 3s VO (EU) 833/2014 Hafenzugangsverbote und Dienstleistungsverbote – etwa für Versicherungen, Reparaturen oder Betankung.

Unternehmen müssen vor jedem Geschäftsabschluss prüfen, ob der Geschäftspartner, ein Schiff oder eine verbundene Organisation auf einer dieser Listen steht.

BAFA-Sanktionen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen – illustration

Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen EU-Sanktionen sind in Deutschland nach § 18 AWG strafbar. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) regelt die Durchsetzung wirtschaftlicher Sanktionen und räumt der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) umfassende Ermittlungsbefugnisse ein. Die ZfS darf Gelder und wirtschaftliche Ressourcen identifizieren und sicherstellen (§ 2 SanktDG) sowie personenbezogene Daten zur Aufklärung von Verstößen verarbeiten (§ 5 SanktDG)[3].

Die Strafen reichen von Geldbußen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Höhe der Geldbuße hängt vom Einzelfall ab; bei schweren Verstößen sind Millionenbeträge möglich. Auch fahrlässige Verstöße sind bußgeldbewehrt. Wer nicht prüft, ob ein Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste steht, handelt fahrlässig.

Die IHK Würzburg weist in ihrem Merkblatt vom 7. Dezember 2023 darauf hin: „Embargomaßnahmen können neben länderorientierten Beschränkungen auch individuell ausgerichtet sein. Das bedeutet, dass Sanktionsmaßnahmen nur gegenüber bestimmten Personen, Personengruppen oder Organisationen gelten. Unternehmen müssen daher prüfen, ob ihre Geschäftspartner direkt oder indirekt auf den Sanktionslisten stehen."[9]

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen haben die Sanktionen?

Die EU-Sanktionen gegen Russland haben messbare wirtschaftliche Folgen – für Russland, aber auch für die EU selbst. Das BIP-Wachstum der EU27 lag 2025 bei 1,54 Prozent, während Deutschland mit 0,24 Prozent deutlich darunter blieb[10]. Die Inflation betrug in der EU 2,47 Prozent, in Deutschland 2,17 Prozent[11]. Diese Zahlen zeigen: Die Sanktionen wirken nicht einseitig. Energiepreise und Lieferkettenunterbrechungen treffen europäische Unternehmen direkt.

Das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Russland sank 2025 um über 50 Prozent im Vergleich zu 2021[12]. Für Unternehmen, die vor 2022 mit Russland Geschäfte machten, bedeutet das: Lieferketten mussten neu aufgebaut, Verträge gekündigt, Zahlungsströme umgeleitet werden. Wer nicht rechtzeitig prüfte, ob Geschäftspartner sanktioniert wurden, riskierte Zahlungsausfälle und Vertragsverstöße.

Die Schattenflotte ermöglicht Russland weiterhin den Export von Öl trotz Sanktionen. Schätzungen zufolge umgehen 17 Prozent der russischen Ölexporte die EU-Sanktionen durch Schattenflotten-Tanker[7]. Die EU reagierte mit Hafenverboten für 632 Schiffe und Dienstleistungsverboten. Unternehmen, die Schiffe chartern oder Frachttransporte organisieren, müssen die IMO-Nummer jedes Schiffes vor Vertragsabschluss prüfen.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Die Prüfpflicht gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe. Unternehmen sollten folgende Schritte umsetzen:

Sanktionslistenprüfung vor jedem Geschäftsabschluss

Prüfen Sie die EU Consolidated Financial Sanctions List (5.900 Ziele) und die Schattenflotten-Liste (632 Schiffe) vor jedem Vertragsabschluss, jeder Zahlung und jeder Lieferung. Spezialisierte Softwarelösungen wie Am I Compliant helfen dabei, den Prozess zu skalieren und automatisierte Risikoanalysen durchzuführen. Jede Prüfung muss dokumentiert werden – als auditfester Nachweis, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.

Vertragliche Anpassungen

Fügen Sie No-Russia-Klauseln in Verträge ein, um Haftungsrisiken zu minimieren. Regeln Sie klar, was bei Sanktionsverstößen gilt – etwa Force-Majeure-Klauseln für Lieferkettenunterbrechungen durch Sanktionen.

Dokumentationspflichten

Führen Sie Nachweisdokumente für jede Russland-bezogene Transaktion. Bei Hilfslieferungen in die Ukraine geben Sie im BAFA-Antrag das geplante Lieferdatum und die Eilbedürftigkeit an[2].

Schulungen

Sensibilisieren Sie Mitarbeiter in Einkauf, Vertrieb und Compliance regelmäßig. Fokussieren Sie auf neue Verbote – etwa Transaktionsverbote gegen russische Banken und Häfen seit April 2026.

Frühzeitige Behördenkontakte

Bei Unklarheiten oder komplexen Geschäften nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum BAFA oder zur Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf. Melden Sie Sanktionsverdachtsfälle sofort.

Für kleinere und mittelständische Unternehmen ist die automatisierte Sanktionslistenprüfung eine praktikable Lösung, um den Aufwand zu begrenzen und dennoch rechtssicher zu prüfen.

Häufige Fragen zu BAFA-Sanktionen 2026

Darf mein Unternehmen noch Geschäfte mit Russland machen?

Grundsätzlich nein – es sei denn, eine Ausnahmegenehmigung des BAFA liegt vor. Besonders betroffen sind Ausfuhrverbote für Dual-Use-Güter, Finanzdienstleistungsbeschränkungen und touristische Aktivitäten in Russland.

Wie oft muss eine Sanktionslistenprüfung durchgeführt werden?

Vor jedem Geschäftsabschluss, jeder Zahlung und jeder Lieferung – unabhängig von der Größe des Unternehmens. Dokumentation ist Pflicht (§ 18 AWG).

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen § 18 AWG?

Geldbußen bis zu mehreren Millionen Euro und Freiheitsstrafen bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen. Die Vorschrift regelt die Strafbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen.

Wie prüfe ich, ob ein Schiff auf der Schattenflotten-Liste steht?

Nutzen Sie die IMO-Nummer des Schiffes und gleichen Sie sie gegen die EU Consolidated Financial Sanctions List ab. Stand Juli 2026 sind 632 Schiffe gelistet.

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