
Welche Sanktionslisten sind für Ihr Unternehmen wirklich relevant
Für ein in der EU ansässiges Unternehmen sind in erster Linie die EU‑Sanktionslisten relevant – sie sind unmittelbar verbindlich und setzen Vermögenssperren und das Bereitstellungsverbot durch. Ergänzend prüfen Sie UN‑Beschlüsse (die in EU‑Recht umgesetzt werden) sowie nationale Listen (z. B. UK, CH) und Drittstaatenlisten (z. B. OFAC), sofern Ihr Geschäftsmodell eine Verbindung zu diesen Rechtsräumen hat.

