
Sanktionsprüfung in der EU: Was Sie wissen müssen
Eine Checkliste zur Sanktionsprüfung in der EU umfasst die Prüfung aller Geschäftspartner gegen die EU Consolidated Financial Sanctions List (rund 5.900 Personen und Organisationen, Stand Juni 2026), die Dokumentation jeder Prüfung mit Datum und Ergebnis, die revolvierende Wiederholung der Prüfung auch bei langjährigen Kunden (Listen ändern sich fast täglich) und die Nutzung verlässlicher Datenquellen wie der Finanz-Sanktionsliste des Justizportals (finanz-sanktionsliste.de) oder Zoll-Datenbanken. Die Pflicht gilt größenunabhängig für jedes Unternehmen in der EU; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar.

