EU wird Russland-Sanktionen 2026 um ein Drittel ausweiten
18. August 2026·8 Min. Lesezeit

Die EU plant für Herbst 2026 die Erweiterung der Russland-Sanktionsliste um rund ein Drittel – das entspricht etwa 1.960 zusätzlichen Einträgen zu den aktuell 5.900 gelisteten Personen und Organisationen[1]. Unternehmen im DACH-Raum müssen sich jetzt auf strengere Prüfpflichten vorbereiten – denn ab Herbst 2026 steigt der Aufwand erheblich. Jedes Unternehmen muss vor jeder Geschäftsbeziehung prüfen, ob der Partner auf der Liste steht – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Folgen eines Verstoßes bleiben existenziell.
Begründung der EU: Warum werden die Russland-Sanktionen 2026 verschärft?
Kallas begründete die geplante Ausweitung mit der Notwendigkeit, den Druck auf Russland bis zur Beendigung des Krieges zu verstärken. Die bisherigen EU-Sanktionen hätten Russlands Kriegsmaschinerie bereits mehr als eine Billion Euro gekostet, erklärte sie[4]. Moskau richte seine Raketen zunehmend gegen ukrainische Zivilisten und Infrastruktur – ein systematischer Terror, den die EU nicht hinnehmen dürfe[5].
Die EU hatte seit dem 24. Februar 2022 bereits 21 Sanktionspakete gegen Russland beschlossen, das letzte Ende Juli 2026[6]. Das geplante 22. Paket würde die Gesamtzahl der gelisteten Entitäten deutlich erhöhen. Eine Erhöhung um ein Drittel würde etwa 1.960 weitere Einträge bedeuten – ein Zuwachs, der die Screening-Prozesse in Unternehmen unmittelbar belastet.
Für ein mittelständisches Unternehmen mit 200 Lieferanten könnte das bedeuten: 100 zusätzliche Prüfungen pro Woche, wenn neue Geschäftsbeziehungen aufgenommen oder bestehende neu bewertet werden müssen.
Rechtliche Pflichten: EU-Sanktionen gegen Russland und Compliance für DACH-Unternehmen
Die Russland-Sanktionen basieren auf Art. 29 EUV und Art. 215 AEUV. Die beiden zentralen Verordnungen sind die VO (EU) 2022/263 (Einfrieren und Bereitstellungsverbot für gelistete Personen und Organisationen) und die VO (EU) 2022/1909 (sektorale Wirtschaftssanktionen). Diese Verordnungen gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat – ohne Umsetzungsakt, ohne Größenschwelle, ohne Ausnahme für den Mittelstand.
Jedes Unternehmen in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat muss vor jeder Geschäftsbeziehung prüfen, ob der Geschäftspartner auf der EU-Sanktionsliste steht. Das gilt für Kunden, Lieferanten und verbundene Unternehmen.
Die 50-Prozent-Regel verlangt zudem, dass Unternehmen prüfen, ob ein gelistetes Unternehmen mindestens 50 Prozent der Anteile oder die Kontrolle über den Geschäftspartner hält – dann gilt dieser ebenfalls als sanktioniert, ohne selbst auf der Liste zu stehen. Diese Regel erweitert die Prüfpflicht erheblich: Ein Unternehmen kann formal „sauber" erscheinen, ist aber faktisch sanktioniert, wenn es von einer gelisteten Entität kontrolliert wird.
Verstöße gegen das Bereitstellungsverbot sind in Deutschland nach § 18 AWG strafbar: Geldbuße bis 40 Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei vorsätzlichen Verstößen droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Wirtschaftliche Folgen: BIP, Inflation und Branchenbelastung durch EU-Sanktionen
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der EU zeigen eine schwache Erholung nach der Rezession 2024. Das BIP-Wachstum in Deutschland lag 2025 bei 0,24 Prozent, nach minus 0,5 Prozent im Vorjahr[7]. Die Inflation in der EU27 betrug 2025 durchschnittlich 2,47 Prozent, in Deutschland 2,17 Prozent[8].
Die Sanktionen gegen Russland haben europäische Unternehmen belastet, insbesondere in energieintensiven Branchen:
- Chemie: Höhere Energiekosten durch den Wegfall russischer Gaslieferungen
- Maschinenbau: Lieferkettenunterbrechungen bei Rohstoffen und Vorprodukten
- Metallverarbeitung: Preisvolatilität bei Nickel, Aluminium und Stahl
Russland reagierte mit Gegenmaßnahmen: Exportbeschränkungen für kritische Rohstoffe, Einschränkungen bei Dienstleistungen und politische Drohungen gegen europäische Unternehmen. Einige Drittstaaten – darunter China, Indien und die Türkei – nutzen Lücken im Sanktionsregime, um den Handel mit Russland aufrechtzuerhalten.
Die EU-Kommission und mehrere Mitgliedstaaten fordern deshalb eine schnellere Umsetzung und stärkere Kontrolle von Handelsrouten, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Die geplante Erweiterung der Sanktionsliste zielt auch darauf ab, diese Umgehungsnetzwerke zu durchbrechen.
Compliance-Checkliste: Drei dringende Maßnahmen für Unternehmen im DACH-Raum
Die geplante Erweiterung der Sanktionsliste macht drei Maßnahmen dringend:
Erstens: Screening-Prozesse aktualisieren. Unternehmen müssen ihre Compliance-Prüfung auf die erweiterte Liste vorbereiten. Ein Dienst wie Am I Compliant ermöglicht den Abgleich von Geschäftspartnern gegen über 200 offizielle Sanktions-, PEP- und Kriminalitätslisten aus EU, UN, OFAC, UK und Schweiz. Jede Prüfung wird als auditfestes PDF dokumentiert, die Übertragung ist verschlüsselt und DSGVO-konform.
Die Prüfpflicht gilt größenunabhängig – auch ein mittelständisches Unternehmen ohne Compliance-Abteilung muss vor jeder Geschäftsbeziehung prüfen. Automatisierte Lösungen reduzieren den manuellen Aufwand: Statt jeder Lieferant einzeln in Excel-Listen zu suchen, erfolgt die Prüfung in Sekunden.
Zweitens: Lieferketten anpassen. Unternehmen mit Russland-Geschäft sollten Risikoanalysen durchführen und Alternativlieferanten in der EU oder befreundeten Drittstaaten identifizieren. Besondere Vorsicht gilt bei Endverbleibserklärungen: Wenn ein Drittland als Zwischenhändler auftritt, kann der tatsächliche Empfänger in Russland liegen. Solche Geschäfte erfüllen den Tatbestand der Sanktionsumgehung.
Drittens: Dokumentation sicherstellen. Interne Prozesse zur Meldung von Sanktionsverstößen müssen etabliert sein, gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie. Bei Verdachtsfällen ist die Zusammenarbeit mit Behörden wie BaFin oder Zoll erforderlich. Die Dokumentation jeder Prüfung – wer wurde wann gegen welche Listen geprüft, mit welchem Ergebnis – ist im Streitfall der einzige Nachweis, dass das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Politische Kontroversen: EuGH-Klagen, US-Sanktionen und Umsetzungsprobleme in der EU
Die EU-Sanktionen gegen Russland sind rechtlich und politisch umstritten. Russland bezeichnet sie als unrechtmäßig und völkerrechtswidrig. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen Klagen betroffener Unternehmen gegen einzelne Sanktionen, die Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufwerfen.
Die uneinheitliche Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten – unterschiedliche Auslegungen von Ausnahmen, unterschiedliche Kontrollintensität – erschwert die Planbarkeit für Unternehmen. Während Deutschland und Frankreich strenge Kontrollen durchsetzen, zeigen sich in anderen Mitgliedstaaten Vollzugsdefizite.
Kallas betonte die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit den USA bei den Sanktionen[9]. Die US-amerikanische SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons) umfasst rund 19.800 Sanktionsziele, darunter 7.475 Personen und 9.701 Organisationen[10]. Unternehmen mit transatlantischem Geschäft müssen beide Listen prüfen – die EU-Liste bindet sie rechtlich in Europa, die OFAC-Liste faktisch bei jeder Zahlung in US-Dollar oder bei Geschäften mit US-Bezug.
Die Schweiz übernahm die Listungen des 20. EU-Russland-Pakets vom 23. April 2026 erst am 22. Mai 2026, also mit einem Monat Verzögerung[11]. Unternehmen mit Geschäftspartnern in der Schweiz müssen deshalb auch die SECO-Listen separat prüfen.
Zeitplan und Ausblick: Wann tritt das 22. EU-Sanktionspaket in Kraft?
Die EU plant, die erweiterte Sanktionsliste im Herbst 2026 vorzulegen. Ob der Rat der EU sie einstimmig beschließt, ist offen – einzelne Mitgliedstaaten haben in der Vergangenheit Verzögerungen verursacht.
Die wirtschaftliche Resilienz der EU hängt davon ab, ob es gelingt, die Abhängigkeit von russischen Rohstoffen und Energielieferungen dauerhaft zu senken. LNG-Terminals in Deutschland und Polen, Diversifizierung der Lieferketten und die Förderung von Schlüsseltechnologien wie Halbleiter, Batterien und Wasserstoff sind zentrale Bausteine.
Die Sanktionen bleiben ein Instrument, das die EU mit diplomatischen Lösungsansätzen verknüpfen muss – eine langfristige Strategie, die über Listungen hinausgeht. Für Unternehmen bleibt die Botschaft klar: Die Prüfpflicht gegen Sanktionslisten ist keine optionale Bürde, sondern eine existenzielle Notwendigkeit. Wer heute nicht prüft, riskiert morgen die Geschäftsgrundlage.
Häufige Fragen zu den EU-Sanktionen 2026
Welche Unternehmen im DACH-Raum sind von den neuen EU-Sanktionen 2026 betroffen?
Alle Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Geschäftsbeziehungen zu Russland oder sanktionierten Entitäten unterhalten. Dies umfasst Kunden, Lieferanten und verbundene Unternehmen, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen gegen die EU-Sanktionen?
In Deutschland bis zu 40 Millionen Euro oder zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Bei Vorsatz droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach § 18 AWG.
Muss ich auch Unternehmen prüfen, die nicht direkt auf der EU-Sanktionsliste stehen?
Ja, die 50-Prozent-Regel verlangt, dass Sie auch Unternehmen prüfen, die von einem gelisteten Unternehmen kontrolliert werden – etwa bei mehr als 50 Prozent Anteilsbesitz.
Wie kann ich meine Compliance-Prozesse DSGVO-konform gestalten?
Nutzen Sie Dienste, die verschlüsselte Übertragungen und auditfeste Dokumentation bieten. Achten Sie auf die Einhaltung von Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung).
Welche Alternativen gibt es zu russischen Rohstoffen?
Die EU fördert die Diversifizierung durch LNG-Terminals in Deutschland und Polen, Importe aus befreundeten Drittstaaten wie Kanada und den USA sowie die Entwicklung von Schlüsseltechnologien wie Wasserstoff.
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