Lieferantenprüfung & Due DiligenceUnternehmen, die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen, müssen Lieferanten risikobasiert auf Sanktionen, Politisch Exponierte Personen (PEP) und sonstige Risiken prüfen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren, um das EU‑Bereitstellungsverbot einzuhalten und Zahlungen oder Lieferungen an sanktionierte Ziele zu verhindern.
Lieferantenprüfung & Due DiligenceEin Maschinenbauer aus Baden-Württemberg erhielt im März 2026 eine Lieferung von einem langjährigen Zulieferer – und stellte drei Wochen später fest, dass dessen Geschäftsführer auf der EU-Sanktionsliste stand. Die Folge: staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, Blockierung der gesamten Lieferkette, Verzögerung der Auslieferung an Endkunden. Der Schaden belief sich auf einen sechsstelligen Betrag, obwohl das Unternehmen „nur" einen Lieferanten nicht geprüft hatte.