
Dual-Use-Güter: Wann Unternehmen eine Ausfuhrgenehmigung brauchen
Unternehmen brauchen eine Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter, wenn ihr Produkt in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelistet ist oder die Catch-all-Klausel greift. Die Genehmigungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Zielland. Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Österreich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in der Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Die Genehmigung ist EU-weit gültig; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar und führen zu Vermögenssperren, Geschäftsverboten und Lieferkettenausschluss.
