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Was Unternehmen 2026 bei Dual-Use-Gütern beachten müssen
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Was Unternehmen 2026 bei Dual-Use-Gütern beachten müssen

Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien mit ziviler und militärischer Verwendbarkeit. Ab 2026 gilt für jeden Export eine verpflichtende Vier-Säulen-Prüfung: Güterklassifizierung (Was?), Bestimmungsland (Wohin?), Endverwendung (Wozu?) und Empfängerprüfung (An wen?). Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 regelt dies einheitlich für alle Mitgliedstaaten; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar. Die aktualisierte Güterliste umfasst seit November 2025 explizit KI-Systeme, Cybersicherheitstechnologien und Biotechnologien – damit sind auch Softwarehäuser und Dienstleister betroffen, nicht nur produzierende Unternehmen.

Dual-Use-Güter: Wann Unternehmen eine Ausfuhrgenehmigung brauchen
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Dual-Use-Güter: Wann Unternehmen eine Ausfuhrgenehmigung brauchen

Unternehmen brauchen eine Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter, wenn ihr Produkt in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelistet ist oder die Catch-all-Klausel greift. Die Genehmigungspflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Zielland. Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), in Österreich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in der Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Die Genehmigung ist EU-weit gültig; Verstöße sind nach § 18 AWG strafbar und führen zu Vermögenssperren, Geschäftsverboten und Lieferkettenausschluss.

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